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FAQ

Die folgenden Fragen und Antworten fassen die wichtigsten Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Franz Mollendyk GmbH & Co. KG zusammen.

Die FAQs dienen als schneller Überblick und ersetzen nicht die vollständigen, offiziellen Vertragsbedingungen.

Was muss ich beim Abholen von Ware beachten?

Wenn Sie die Ware am Lager abholen, sind Sie ausdrücklich verpflichtet, diese gemäß den aktuell geltenden Ladungssicherungsvorschriften durch geeignete Zurrmittel und/oder Netze zu sichern.

Wie erfolgt die Berechnung für den Anlieferservice?

Der Anlieferservice wird mit einer Pauschale berechnet. Ein eventuell notwendiger Einsatz eines Ladekrans wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sind Lieferavisierungen (Ankündigungen) bindend?

Eine mündliche oder schriftliche Avisierung der Lieferung ist unverbindlich und berechtigt nicht zur Kostenaufrechnung bei Wartezeiten.

Wie lange habe ich Zeit, um Mängel zu melden?

Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmeldungen oder Falschlieferungen müssen unverzüglich innerhalb einer Frist von 1 bis 2 Wochen angezeigt werden.

Was passiert bei einer Mangelanzeige?

Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Bei berechtigter Reklamation wird der Verkäufer nach seiner Wahl nachbessern oder mangelfreien Ersatz liefern.

Kann ich Ware zurückgeben?

Warenrückgabe ist nur möglich, wenn dies vereinbart wurde, die Ware lagermäßig geführt und in einwandfreiem Zustand sowie in Originalverpackung zurückgegeben wird.

Wie wird das Pfand für Paletten gehandhabt?

Für den Transport bestimmter Materialien auf Mehrwegpaletten wird ein handelsüblicher Pfandbetrag in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe erfolgt eine entsprechende Teilgutschrift.

Wann ist der Kaufpreis fällig?

Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig, sofern keine abweichende Zahlungszielvereinbarung getroffen wurde.

Welche Kosten fallen bei kleinen Bestellungen an?

Bei Rechnungsbeträgen unter EUR 100,00 netto Warenwert wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 1,60 zzgl. MwSt. erhoben.

Bleibt die Ware bis zur Zahlung Eigentum des Verkäufers?

Ja, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (sowie aller weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung) Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt).

Welche Regeln gelten bei Verlege- oder Montagearbeiten durch Mollendyk?

In diesem Fall ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage.

Was sind die Hauptpflichten des Mieters?

Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und ihn bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollgetankt zurückzugeben.

Wie kann die vereinbarte Mietzeit verlängert werden?

Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Der Vermieter muss einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen.

Wann endet die Mietzeit offiziell?

Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand (mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen) beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

Was passiert bei Mängeln des Mietgegenstandes?

Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme zu prüfen. Mängel, die bei der Übernahme erkennbar waren, müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.

Wo finde ich die vollständigen Mietbedingungen?

Für die Anmietung von Maschinen und Geräten gelten die im Verkaufsraum ausgehängten Mietpark Geschäftsbedingungen (AGB), die auf Wunsch auch zugesandt werden.