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Bautür

20€ / Monatsmiete

Die Bautür ist eine temporäre, robuste und leicht zu montierende Türlösung, die primär zur Sicherung und zum wetterfesten Abschluss von Rohbau-Öffnungen in der Bauphase dient. Sie besteht in der Regel aus einem stabilen Holz- oder Stahlrahmen mit einer Beplankung aus Sperrholz oder Metallblech. Ihre Hauptfunktion ist der Schutz des Innenraums vor Schmutz, Witterung, unbefugtem Zutritt und Diebstahl. Bautüren sind meist vorgefertigt und können schnell in genormte Türöffnungen eingesetzt werden, oft ausgestattet mit einem einfachen Schloss oder einem Vorhängeschlossbügel.


Ideal geeignet für:
  • Rohbau-Abschluss: Zum schnellen und sicheren Verschließen von Eingängen in der Phase zwischen dem Bau der Mauern und dem Einbau der endgültigen Türen und Fenster.
  • Diebstahlschutz: Zur Sicherung von eingelagerten Werkzeugen, Maschinen und teuren Baumaterialien über Nacht oder an Wochenenden auf der Baustelle.
  • Witterungsschutz: Zum Schutz des Gebäudeinneren vor Regen, Schnee, Wind und übermäßiger Feuchtigkeit, um Schäden an Estrich, Putz oder Trockenbau zu verhindern.
  • Eindämmung von Schmutz und Staub: Zur Abtrennung aktiver Bauzonen von bereits fertiggestellten oder empfindlichen Bereichen im Gebäude.
  • Zwischenlösung bei Sanierungen: Als temporärer Verschluss, während die ursprünglichen Türen aufgearbeitet oder neue Türen nach Maß gefertigt werden.

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Frequently Asked Questions

Wie kann die vereinbarte Mietzeit verlängert werden?

Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Der Vermieter muss einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen.

Wann endet die Mietzeit offiziell?
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand (mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen) beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Was passiert bei Mängeln des Mietgegenstandes?
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme zu prüfen. Mängel, die bei der Übernahme erkennbar waren, müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.