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DOKA - Träger

0,20€ / Tagesmiete pro Meter

Der DOKA H20-Träger 3,3 m ist ein genormter, hochbelastbarer Doppelstegträger aus Holz (Hölzern und Sperrholzplatten), der speziell für den Einsatz im Schalungsbau entwickelt wurde. Mit einer Bauhöhe von 20 cm (H20) und der festen Länge von 3,3 m bietet er eine hohe Biegesteifigkeit und Tragfähigkeit bei gleichzeitig geringem Gewicht. Seine Enden sind mit robusten Schutzkappen versehen, um Beschädigungen zu minimieren und die Langlebigkeit zu gewährleisten. Der DOKA-Träger ist ein unverzichtbarer Bestandteil modularer Schalungssysteme und garantiert eine schnelle, flexible und sichere Unterstützung von Deckenschalungen.

  • Größe:
    3,3 m

Ideal geeignet für:
  • Deckenschalungen (Haupt- und Nebenträger): Als tragendes Element für Schalungsplatten (z. B. 3-Schicht-Platten) beim Betonieren von Decken und Platten.
  • Wandschalungen: Als Aussteifung oder Verstärkung in vertikalen Schalungssystemen.
  • Tragkonstruktionen für Arbeitsbühnen: Zur Errichtung temporärer, leichter Tragwerke im Baubereich.
  • Sanierung und Umbau: Zur Unterstützung von Lasten oder als temporäre Abstützung während statischer Veränderungen.
  • Modulare Schalungssysteme: Als kompatibles und standardisiertes Element in allen gängigen Doka-Systemen sowie vielen anderen Schalungssystemen der Klasse H20.
  • Hohe Wiederverwendbarkeit: Durch seine robuste Konstruktion und die Endkappen ideal für den häufigen Einsatz unter Baustellenbedingungen.

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Frequently Asked Questions

Wie kann die vereinbarte Mietzeit verlängert werden?

Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Der Vermieter muss einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen.

Wann endet die Mietzeit offiziell?
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand (mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen) beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Was passiert bei Mängeln des Mietgegenstandes?
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme zu prüfen. Mängel, die bei der Übernahme erkennbar waren, müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.