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Stahlrohrstützen

0,20€ / Tagesmiete

Die Stahlrohrstütze (auch Baustütze oder Sprieße genannt) ist ein unverzichtbares, höhenverstellbares Bauelement zur temporären Abstützung von Decken-, Wand- und Trägerschalungen oder anderen Lasten im Rohbau. Sie besteht aus robustem Stahl mit Innen- und Außenrohr und verfügt über eine grobgängige Gewindemutter zur feinjustierten Höhenanpassung sowie eine Schnellverstellung mittels Lochraster und Bolzen. Durch ihre hohe Tragfähigkeit und die genormten Sicherheitsmerkmale gewährleistet die Stahlrohrstütze die statische Sicherheit während des Betonierens und Aushärtens.


Ideal geeignet für:
  • Deckenschalungen: Als Hauptstütze zur Übernahme der vertikalen Lasten von Frischbeton, Schalungsplatten und Trägern während der Aushärtungsphase.
  • Unterstützung von Deckendurchbrüchen: Zur temporären Abfangung von Lasten beim Einbau oder Entfernen von Wänden und Stürzen.
  • Sanierungs- und Umbauarbeiten: Als temporäre statische Unterstützung von Decken oder Mauern, wenn tragende Elemente entfernt oder ersetzt werden.
  • Abstützung von Fertigteilen: Zur vorübergehenden Fixierung und Unterstützung von Balken, Unterzügen oder Fertigteil-Elementen bis zur endgültigen Montage und Lastübernahme.
  • Gerüstbau und Sonderkonstruktionen: Als stabilisierendes oder stützendes Element für temporäre Arbeitsplattformen oder leichte Gerüstkonstruktionen.

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Frequently Asked Questions

Wie kann die vereinbarte Mietzeit verlängert werden?

Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Der Vermieter muss einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen.

Wann endet die Mietzeit offiziell?
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand (mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen) beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Was passiert bei Mängeln des Mietgegenstandes?
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme zu prüfen. Mängel, die bei der Übernahme erkennbar waren, müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.