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Bauzaun

2,20€ / Monatsmiete pro Meter

Das Bauzaun-Element 3,5 x 2 m ist ein standardisiertes, hochmobiles Gitterelement zur schnellen Errichtung temporärer Absperrungen und Umzäunungen. Gefertigt aus robustem, verzinktem Stahlrohr und einem stabilen Drahtgitter, bietet es eine effektive und sichtbare Barriere zur Sicherung von Baustellen, Veranstaltungen oder Gefahrenbereichen. Die 3,5 m Breite und 2 m Höhe gewährleisten eine großflächige und überstiegssichere Abgrenzung. Das leichte, aber stabile Design ermöglicht einen einfachen Auf- und Abbau mithilfe von Bauzaunfüßen und Verbindungsschellen.

  • Größe:
    3,5 x 2 m

Ideal geeignet für:
  • Baustellenabsicherung: Zur vollständigen Umzäunung und Sicherung von Baustellenbereichen gemäß den gesetzlichen Vorschriften, um unbefugten Zutritt und Diebstahl zu verhindern.
  • Veranstaltungssicherheit: Als temporäre Absperrung, zur Besucherlenkung, Abgrenzung von Bühnenbereichen oder zur Zugangskontrolle bei Konzerten, Festivals oder Sportevents.
  • Sperrung von Gefahrenbereichen: Zur schnellen Kennzeichnung und Absperrung von Gruben, gefährlichen Arbeitsbereichen oder instabilen Geländeabschnitten.
  • Temporäre Lagerflächen: Zum Abgrenzen von Materiallagern oder Maschinenparks auf Freiflächen.
  • Kommunale und Straßenbauprojekte: Zur Sicherung von Straßenarbeiten, Ausgrabungen oder kurzfristigen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum.
  • Kontrolle von Menschenmengen: Als mobile Barriere zur Organisation und Steuerung des Personenflusses bei Demonstrationen oder größeren Menschenansammlungen.

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Frequently Asked Questions

Wie kann die vereinbarte Mietzeit verlängert werden?

Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Der Vermieter muss einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen.

Wann endet die Mietzeit offiziell?
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand (mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen) beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Was passiert bei Mängeln des Mietgegenstandes?
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme zu prüfen. Mängel, die bei der Übernahme erkennbar waren, müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.